Gesetzliche Bestimmungen

 

Anforderungen an Kfz- Gas- Nachrüstanlagen ab dem 01.11.2003

LPG / CNG

  1. Anlagenzertifizierung LPG nach ECE R 67 / 01 und CNG nach ECE R 110
  2. Gastankzertifizierung LPG nach ECE R 67 / 01 und CNG nach ECE R 110
  3. Abgasgutachten nach ECE R 115
  4. Typgenehmigung der Gasanlage nach ECE R 115
  5. Aufkleber - Genehmigungszeichen nach ECE R 115
  6. Einbauhandbuch mit Schaltplan in der Landessprache nach ECE R 115
  7. Benutzerbandbuch mit Wartungsplan der Anlage in Landessprache nach ECE R 115
  8. Seit dem 01.01.2003 ist der Einbau von ECE R 67/01 und ECE R 110 Zertifizierte Gasanlagen und Gastank bei Kraftfahrzeugen vor zu nehmen.
  9. ECE R 115 : Ab dem 01.01.2004 dürfen in OBD Fahrzeuge LPG- CNG- Gasanlagen eingebaut werden, die keine OBD Simulationsfunktion durchführen.

Anforderung an Kfz- Betriebe zur Anerkennung

  1. Nachweis der Sachkunde zum neuen § 41a / § 29 und Anlagen zur StVZO
  2. Werkstattausstattung und Prüfausrüstung
  3. Empfohlen : Nachweis der Fachkunde- Einbau- Diagnose- Instandsetzung- durch die Gasanlagenhersteller und Fahrzeugherst