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Gesetzliche Bestimmungen
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Anforderungen an Kfz- Gas- Nachrüstanlagen
ab dem 01.11.2003
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LPG / CNG
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- Anlagenzertifizierung LPG nach ECE R 67
/ 01 und CNG nach ECE R 110
- Gastankzertifizierung LPG nach ECE R 67
/ 01 und CNG nach ECE R 110
- Abgasgutachten nach ECE R 115
- Typgenehmigung der Gasanlage nach ECE R
115
- Aufkleber - Genehmigungszeichen nach ECE
R 115
- Einbauhandbuch mit Schaltplan in der
Landessprache nach ECE R 115
- Benutzerbandbuch mit Wartungsplan der
Anlage in Landessprache nach ECE R 115
- Seit dem 01.01.2003 ist der Einbau von
ECE R 67/01 und ECE R 110 Zertifizierte Gasanlagen und Gastank bei
Kraftfahrzeugen vor zu nehmen.
- ECE R 115 : Ab dem 01.01.2004 dürfen in
OBD Fahrzeuge LPG- CNG- Gasanlagen eingebaut werden, die keine OBD
Simulationsfunktion durchführen.
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Anforderung an Kfz- Betriebe zur
Anerkennung
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- Nachweis der Sachkunde zum neuen § 41a
/ § 29 und Anlagen zur StVZO
- Werkstattausstattung und Prüfausrüstung
- Empfohlen : Nachweis der Fachkunde-
Einbau- Diagnose- Instandsetzung- durch die Gasanlagenhersteller und
Fahrzeugherst
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